Bundesgerichtshof stoppt die Kürzungen der Haftplichtversicherungen bei den Reparaturkosten
Die Haftpflichtversicherungen haben immer wieder die von den Sachverständigen berechneten Reparaturkosten für die Reparatur eines Unfallschadens in einer markengebundenen Fachwerkstatt gekürzt. Als Begründung führten sie aus, dass es gleichwertige freie Werkstätten gäbe, die kostengünstiger seien.
