Mietrecht in Berlin ist oft umstritten - Renovierungspflicht, Wasserschaden, Reparaturen und Räumung
In einer Mieterstadt wie Berlin gibt es unvermeidlich Probleme zwischen Vermietern und Mietern. Bei den wiederkehrenden Fragen um Schönheitsreparaturen, Wohnungskündigung, Gewerbemietverträgen und Schadensersatz bei Wasser und Brandschäden kann oft nur ein im Mietrecht tätiger Anwalt weiterhelfen.
Schönheitsreparaturklausel unwirksam wegen Farbdiktat
Der BGH (Urt. v. 20.01.2010 – VIII ZR 50/09) hat seine Rechtsprechung zum Farbdiktat in den Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag fortgeführt. Eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster benachteiligt den Mieter unangemessen und die mietvertragliche Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen durch den Mieter ist unwirksam. Die Frage die sich stellt ist, darf der Vermieter nunmehr die vermietete Wohnung mit der Farbe streichen, die der Vermieter bestimmt.
Mietrecht und Mietverträge in Berlin: Der Streit um Schönheitsreparaturen und Renovierung bei Auszug
Die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen ist in vielen Mietverträgen nicht rechtsverbindlich geregelt. Oft gibt es Streit und teure Prozesse, die für die unterliegende Partei hohe Kostenrisiken beinhalten. Wer nunbwirklich - Mieter oder Vermieter - die Kosten für Schönheitsreparaturen und Wohungsrenovierung beim Auszug tragen muß, kann oft ein im Mietrecht erfahrener Anwalt beurteilen, wenn der Mietvertrag vorliegt.
