Schönheitsreparaturklausel unwirksam wegen Farbdiktat
Der BGH (Urt. v. 20.01.2010 – VIII ZR 50/09) hat seine Rechtsprechung zum Farbdiktat in den Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag fortgeführt. Eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster benachteiligt den Mieter unangemessen und die mietvertragliche Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen durch den Mieter ist unwirksam. Die Frage die sich stellt ist, darf der Vermieter nunmehr die vermietete Wohnung mit der Farbe streichen, die der Vermieter bestimmt.
Bei einer unwirksamen Kündigung des Vermieters muss dieser dem Mieter den Schaden ersetzen
Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können, dass diese Kündigung unwirksam ist. In diesen Fällen ist er dem Mieter zum Ersatz des aus der unberechtigten Kündigung entstandenen Schadens verpflichtet. Der zu ersetzende Schaden umfasst u.a. die Rechtsanwaltskosten, Kosten für die Beschaffung von Ersatzräumen, eine etwaige Mietdifferenz oder die Kosten für den Umzug in die alte Wohnung.
Rechtsanwalt in Berlin berät zu Mietrecht und Mietverträgen: Mietmängel können zu Mietminderung berechtigen
Schimmelbefall ist ein Dauerbrenner: Vermieter führen das auf Verhaltensmängel beim heizen und Lüften des Mieters zurück; Mieter sehen fehlende Isolierung des Hauses und Qualitätsprobleme der Immobilie als Ursachen. Mieter wehren sich häufig durch mängel- bedingte Mietminderungen. Endgültig kann die Haftungsfrage aber nur duch Sachverständigen- gutachten geklärt werden. Die Risiken von Mietminderungen sollten vorab mit einem Anwalt für Mietrecht besprochen werden.
Mietrecht: Der Gewerbemietvertrag kann existenzbedrohend sein
Der Anwalt für Mietrecht überprüft auch Gewerbemietverträge. Gewerbetreibende unterzeichnen oft Mietverträge völlig unkritisch. Hierbei verkennen sie, dass ein Gewerbemietvertrag existenzgefährdende Belastungen bis zu mehreren hunderttausend Euro beinhalten kann. Sie sehen zunächst nur das vermeintlich günstige Mietangebot, ohne die für den Gewerbemieter finanziell nachteiligen Klauseln zu erkennen.
Mietrecht und Mietverträge in Berlin: Der Streit um Schönheitsreparaturen und Renovierung bei Auszug
Die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen ist in vielen Mietverträgen nicht rechtsverbindlich geregelt. Oft gibt es Streit und teure Prozesse, die für die unterliegende Partei hohe Kostenrisiken beinhalten. Wer nunbwirklich - Mieter oder Vermieter - die Kosten für Schönheitsreparaturen und Wohungsrenovierung beim Auszug tragen muß, kann oft ein im Mietrecht erfahrener Anwalt beurteilen, wenn der Mietvertrag vorliegt.
