Mietrecht in Berlin ist oft umstritten - Renovierungspflicht, Wasserschaden, Reparaturen und Räumung
In einer Mieterstadt wie Berlin gibt es unvermeidlich Probleme zwischen Vermietern und Mietern. Bei den wiederkehrenden Fragen um Schönheitsreparaturen, Wohnungskündigung, Gewerbemietverträgen und Schadensersatz bei Wasser und Brandschäden kann oft nur ein im Mietrecht tätiger Anwalt weiterhelfen.
LG Köln gewährt Versicherungsschutz trotz vertraglicher Obliegenheitsverletzung bei fehlender Aktualisierung an das aktuelle VVG
Das Landgericht Köln (24 O 458/09) hat mit einer zutreffenden Begründung entschieden, dass die Versicherung sich nicht auf eine Leistungsfreiheit aufgrund einer im Versicherungsvertrag geregelten Obliegenheit berufen kann, wenn ihre Versicherungsbedingungen nicht auf das aktuelle Versicherungsvertragsgesetz verweisen. Wenn das Urteil des LG Köln bestand hat, wird dieses Urteil Auswirkungen auf sämtliche Versicherungszweige haben.
Mietrecht Berlin: Schadensersatz bei Brand oder Wasserschaden
Wenn Wasserschaden durch Kossosion entsteht, muß der Mieter den Schaden an seinem Eigentum nicht selbst ersetzen. Der Vermieter muß den Schaden dann ersetzen, wenn die Ursache in seinem Verschulden liegt. Gebäudeversicherungen halten sich hier häufig zu Unrecht am Mieter schadlos. Hier kann ein im Mietrecht tätiger Anwalt zur Klärung beitragen und weiteren Schaden vom Mieter abwenden.
