Mietrecht Berlin: Schadensersatz bei Brand oder Wasserschaden
Wenn Wasserschaden durch Kossosion entsteht, muß der Mieter den Schaden an seinem Eigentum nicht selbst ersetzen. Der Vermieter muß den Schaden dann ersetzen, wenn die Ursache in seinem Verschulden liegt. Gebäudeversicherungen halten sich hier häufig zu Unrecht am Mieter schadlos. Hier kann ein im Mietrecht tätiger Anwalt zur Klärung beitragen und weiteren Schaden vom Mieter abwenden.
