Ordentliche Kündigung ist zulässig, wenn der Vermieter den Wohnraum für sein Gewerbe benötigt
Die meisten Mieter gehen davon aus, dass der Vermieter dem Mieter einer Wohnung nur wegen Eigenbedarf kündigen darf. Dies trifft nicht zu. Das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses über Wohnraum im Sinne des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB reicht für eine zulässige ordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrages durch den Vermieter aus.
Will der Vermieter die Wohnung für sein Gewerbe nutzen und ist diese Nutzung erlaubt, ist die Kündigung wegen dieses Nutzungswunsches ebenso beachtlich, wie eine Eigenbedarfskündigung.
"Kalte Räumung" kann in der Frostperiode teuer werden
Nachdem der Bundesgerichtshof die "kalte Räumung" des zahlungsunwilligen Gewerbemieters für zulässig erachtete, stellen viele Vermieter die Heizung ab, wenn die Miete nicht kommt. Es sollen durch das Abstellen der Heizung die Kosten und der Mietausfallschaden gespart werden, der bei einem langwierigen Räumungsrechtsstreit entstehen. Hierbei wird vergessen, dass ohne eine Beheizung der Räume die Heizungs- und Wasserleitungen in der Frostperiode einfrieren können.
Schönheitsreparaturklausel unwirksam wegen Farbdiktat
Der BGH (Urt. v. 20.01.2010 – VIII ZR 50/09) hat seine Rechtsprechung zum Farbdiktat in den Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag fortgeführt. Eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster benachteiligt den Mieter unangemessen und die mietvertragliche Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen durch den Mieter ist unwirksam. Die Frage die sich stellt ist, darf der Vermieter nunmehr die vermietete Wohnung mit der Farbe streichen, die der Vermieter bestimmt.
Advent, Advent die Wohnung brennt. Welche Rechte haben Sie als Mieter oder Vermieter?
Immer wieder häufen sich im Advent und zu Sylvester die Brandschäden. Schon der Funke einer Wunderkerze neben dem Tannenbaum reicht aus, dass dieser in Flammen steht. Immer streiten sich Mieter, Vermieter und Versicherungen, wer in diesen Fällen für den Schaden aufkommen muss.
Bei einer unwirksamen Kündigung des Vermieters muss dieser dem Mieter den Schaden ersetzen
Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können, dass diese Kündigung unwirksam ist. In diesen Fällen ist er dem Mieter zum Ersatz des aus der unberechtigten Kündigung entstandenen Schadens verpflichtet. Der zu ersetzende Schaden umfasst u.a. die Rechtsanwaltskosten, Kosten für die Beschaffung von Ersatzräumen, eine etwaige Mietdifferenz oder die Kosten für den Umzug in die alte Wohnung.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter zu bestätigen, dass keine Mietschulden bestehen
Viele Vermieter verlangen von dem potentiellen Mieter die Bestätigung des alten Vermieters, dass keine Mietschulden bestehen. Für den Mieter hat dies den Nachteil, dass wenn er berechtigt die Miete z.B. wegen Schimmel in der Wohnung gemindert hatte, er keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von dem alten Vermieter erhält. Ein Teil der Vermieter weigern sich generell, dem Mieter zu bestätigen, dass keine Mietschulden bestehen.
Rechtsanwalt in Berlin berät zu Mietrecht und Mietverträgen: Mietmängel können zu Mietminderung berechtigen
Schimmelbefall ist ein Dauerbrenner: Vermieter führen das auf Verhaltensmängel beim heizen und Lüften des Mieters zurück; Mieter sehen fehlende Isolierung des Hauses und Qualitätsprobleme der Immobilie als Ursachen. Mieter wehren sich häufig durch mängel- bedingte Mietminderungen. Endgültig kann die Haftungsfrage aber nur duch Sachverständigen- gutachten geklärt werden. Die Risiken von Mietminderungen sollten vorab mit einem Anwalt für Mietrecht besprochen werden.
