Einbruch: Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste muss nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen
Nach einem Einbruchsdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der Versicherung anzuzeigen. Außerdem hat er, unverzüglich eine sogenannten Stehlgutliste bei der Polizei einzureichen, in der die gestohlenen Gegenstände aufgelistet sind. Hat der Versicherungsnehmer erst nach geraumer Zeit die Stehlgutliste bei der Polizei eingereicht, so haben die Versicherungen sich geweigert, für die gestohlenen Sachen die vereinbarte Versicherungssumme zu zahlen.
Anwalt für Verkehrsrecht einschalten: Viele verschenken Geld, wenn sie nach Autounfall den Schaden selbst regulieren
Wenn Sie den Unfallschaden selbst regulieren verschenken Sie in vielen Fällen Geld. Lassen Sie Ihren eigenen Schaden durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen belegen. Seien Sie vorsichtig mit Vorauszahlungen für Leihwagen nach Unfall: die Kostenerstattung erfolgt erst nach erfolgter Reparatur! Solange stehen Sie gegenüber der Mietwagenfirma selbst in der Pflicht. Vermeiden Sie also auf jeden Fall Mondpreise von Mietwagenfirmen. Viele Ihrer Ansprüche, wie Schmerzensgeld, Sachverständigenkosten, Aufwandsentschädigung können von Ihrem Anwalt auch bei eigener Teilschuld geltend gemacht werden. Wenn Sie sicher gehen wollen, lassen Sie sich von einem im Verkehsrecht tätigen Anwalt beraten.
