Bundesgerichtshof stoppt die Kürzungen der Haftplichtversicherungen bei den Reparaturkosten
Die Haftpflichtversicherungen haben immer wieder die von den Sachverständigen berechneten Reparaturkosten für die Reparatur eines Unfallschadens in einer markengebundenen Fachwerkstatt gekürzt. Als Begründung führten sie aus, dass es gleichwertige freie Werkstätten gäbe, die kostengünstiger seien.
Autounfall: Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zum richtigen Verhalten am Unfallsort
Sprechen Sie Unbeteiligte als Zeugen an und nehmen Sie deren Personalien auf. Tun Sie das bitte unmittelbar nach dem Unfall, denn Unbeteiligte Zeugen gehen sonst schnell wieder weiter. Räumen und sichern Sie die Unfallstelle. Machen Sie Fotos von der Unfallszene und den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. Rufen Sie die Polizei, vor allem bei erheblichem Sachschaden oder Personenschaden. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle ab. Verlassen Sie sich auf kein Schuldanerkenntnis Ihres Unfallgegners: es kann vom Unfallgegner jederzeit widerrufen werden.
Was tun nach dem Autounfall ?
Nach einem Autounfall müssen Sie als erstes - möglichst unbeteiligte- Unfallzeugen feststellen, bevor die weggegangen sind. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Bei schweren Sachschäden oder Personenschäden müssen Sie auf jeden Fall die Polizei rufen. Lassen Sie sich bei der Schadensregulierung von einem Anwalt unterstützen, um rechtliche oder finanzielle Nachteile zu vermeiden.
