Kanzlei am Wittenbergplatz - Anwälte in Berlin
Plötzlich und unvermittelt tritt ein Unfall ein, für den die Versicherung nicht zahlen will. Der Vermieter spricht eine Eigenbe- darfskündigung aus. Das neu gekaufte Auto bleibt nach kurzer Zeit stehen. Ratlos steht man vor diesen Problemen. Die eigenen Schreiben bleiben unbeantwortet oder die Gegenseite erklärt stur, dass sie im Recht sei. Bei Rechtsproblemen im Verkehrsrecht, Mietrecht oder Versicherungsrecht stehen Ihnen oft Profis gegenüber: Sie sollten die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht scheuen. Sonst gehen Sie das Risiko ein, Ihre Rechte in diesem wichtigen Fragen nicht ausreichend wahrzunehmen.
Zu niedrige Rückkaufswerte bei vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen sind oft rechtswidrig
Der niedrige Rückkaufswert von kapitalbildenden und fondsgebundenen Versicherungen beschäftigte schon oft die Gerichte. Dabei wurden mehrfach die für den Versicherten ungünstigen Vertragsbedingungen zum Rückkauf von kapitalbildenden Versicherungen für unwirksam erklärt.
Entscheidung über den Rückkaufswert von kapitalbildenden Versicherungen durch den BGH wurde verhindert
Es gibt doch keine Entscheidung des BGH über die Wirksamkeit der Versicherungsklauseln, aufgrund derer der Rückkaufswert von kapitalbildenden Versicherungen gleich Null ist. Die Revision wurde zurückgenommen. Ich vermute, dass sich die verklagte Versicherung durch Zahlung an den Versicherungsnehmer von erheblich höheren Kosten freigekauft hat.
Über die Höhe des Rückkaufswertes bei kapitalbildenden Versicherungen wird neu entschieden
Bereits in der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof mehrmals die Versicherungsvertragsbedingungen für unwirksam erklärt, die den Rückkaufswert z.B. von kapitalbildenden Lebensversicherungen regelten. Dieser Rückkaufswert war in den ersten Versicherungsjahren gleich null. Die Versicherungen passten daraufhin ihre Vertragsklauseln an, wobei der Versicherungsnehmer bei einem Rückkauf in den ersten Jahren auch nach den neuen Klauseln nahezu kein Geld erhielt. Nunmehr stellt sich die Frage, ob diese Klauseln aufgrund des durch die Verfassung gebotenen staatlichen Schutz des Eigentums nichtig sind.
Advent, Advent die Wohnung brennt. Welche Rechte haben Sie als Mieter oder Vermieter?
Immer wieder häufen sich im Advent und zu Sylvester die Brandschäden. Schon der Funke einer Wunderkerze neben dem Tannenbaum reicht aus, dass dieser in Flammen steht. Immer streiten sich Mieter, Vermieter und Versicherungen, wer in diesen Fällen für den Schaden aufkommen muss.
Einbruch: Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste muss nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen
Nach einem Einbruchsdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der Versicherung anzuzeigen. Außerdem hat er, unverzüglich eine sogenannten Stehlgutliste bei der Polizei einzureichen, in der die gestohlenen Gegenstände aufgelistet sind. Hat der Versicherungsnehmer erst nach geraumer Zeit die Stehlgutliste bei der Polizei eingereicht, so haben die Versicherungen sich geweigert, für die gestohlenen Sachen die vereinbarte Versicherungssumme zu zahlen.
Versicherung darf keinen Schadensersatz von dem schadensverursachenden nichtehelichen Lebenspartner verlangen
Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsschaden nicht selbst verursacht und die Versicherung die Versicherungsleistung erbracht, ist diese berechtigt, von dem schadensverursachenden Dritten die Versicherungsleistung zurück zu fordern.
Bundesgerichtshof stoppt die Kürzungen der Haftplichtversicherungen bei den Reparaturkosten
Die Haftpflichtversicherungen haben immer wieder die von den Sachverständigen berechneten Reparaturkosten für die Reparatur eines Unfallschadens in einer markengebundenen Fachwerkstatt gekürzt. Als Begründung führten sie aus, dass es gleichwertige freie Werkstätten gäbe, die kostengünstiger seien.
Versicherungen: Schleppende Schadensbearbeitung und der Kampf mit dem Kleingedruckten
Kostendruck und Einsparungen bei den Versicherungen führen zu einer Verschlechterung des Service in Beratung und Schadensabwicklung zu Lasten der Versicherten. Die Versicherungsleistung wird oft zu Unrecht abgelehnt oder die Versicherungssumme für ein Objekt unsachgemäß festgelegt. In diesen Fällen kann ein im Versicherungsrecht tätiger Anwalt die Leistungspflicht des Versicherers für Sie durchsetzen.
Versicherungsrecht: Versicherungsbedingungen sind oft unverständlich oder sogar ungesetzlich
Viele Klauseln in den Versicherungs- bedingungen sind sowohl für den Laien als auch für Mitarbeiter der Versicherung unverständlich. So hat der im Versicherungsrecht tätige Anwalt es erlebt, dass die Versicherungsagenten und die Schadensbearbeiter der Versich- erungen ihre Bedingungen sowohl bewusst als auch unbewusst fehlerhaft auslegen.
Versicherungsrecht - Fehler bei Beratung und Versicherungsabschluss
Regelmässige Prämienzahlung allein stellt noch keinen Versicherungssschutz her. Vieles verbirgt sich - oft zu Unrecht - im Kleingedruckten. Viele Versicherer kommen Ihren Informationspflichten nur unzureichend nach. Im Schadensfall, wenn die Versicherung nicht zahlen will, kann ein im Versicherungsrecht tätiger Anwalt oft weiterhelfen.
