Mietrecht in Berlin: Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf oder Mietrückstand
Für Verm ieter sind Kündigungen auf Grund des Mieterschutzes besonders anspruchsvoll. Wegen des hohen Formaufwandes ist hier angeraten von vorneherein bei Kündigungen wegen Eigenbedarf, Mietrückstand oder anderen Gründen einen im Mietrecht tätigen Anwalt zu Rate zu ziehen und per Anwalt zu kündigen. Verfahren wie die "Kalte Räumung" oder "Berliner Räumung" können Schadensersatzansprüche des Mieters nach sich ziehen und sollten mit dem Mietrechts-Anwalt besprochen werden.
