Mietrecht in Berlin ist oft umstritten - Renovierungspflicht, Wasserschaden, Reparaturen und Räumung
In einer Mieterstadt wie Berlin gibt es unvermeidlich Probleme zwischen Vermietern und Mietern. Bei den wiederkehrenden Fragen um Schönheitsreparaturen, Wohnungskündigung, Gewerbemietverträgen und Schadensersatz bei Wasser und Brandschäden kann oft nur ein im Mietrecht tätiger Anwalt weiterhelfen.
Anwalt Tarik Sharief, Kanzlei am Wittenbergplatz
Plötzlich und unvermittelt tritt ein Unfall ein, für den die Versicherung nicht zahlen will. Der Vermieter spricht eine Eigenbe- darfskündigung aus. Das neu gekaufte Auto bleibt nach kurzer Zeit stehen. Ratlos steht man vor diesen Problemen. Die eigenen Schreiben bleiben unbeantwortet oder die Gegenseite erklärt stur, dass sie im Recht sei. Bei Rechtsproblemen im Verkehrsrecht, Mietrecht oder Versicherungsrecht stehen Ihnen oft Profis gegenüber: Sie sollten die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht scheuen. Sonst gehen Sie das Risiko ein, Ihre Rechte in diesen wichtigen Fragen nicht ausreichend wahrzunehmen.
Vermieterhaftung bei Wohnungsschimmel: ohne Feuchtigkeit kein Schimmel

Schimmel in der Wohnung ist sowohl ärgerlich für den Mieter als auch den Vermieter. Hinzu kommen die Kosten für die Schimmelbeseitigung, für den Anwalt, etc., die eine von beiden Seiten bei einem Unterliegen nach einem Gerichtsverfahren zu tragen hat.
Modernisierungsankündigung zur Mietervertreibung
Die für den Mieter auch vorteilhafte Modernisierungsmaßnahme wird häufig von den Eigentümern zur Mietervertreibung genutzt. Der Mieter erhält eine Modernisierungsankündigung, aus der sich ergibt, dass er sich nach der Modernisierungsmaßnahme die Wohnung nicht mehr leisten kann.
Eigentümergemeinschaft kann ohne Sperrfrist wegen Eigenbedarf kündigen
Eigenmächtige Räumung kann für den Vermieter teuer werden
Sachverständiger: Wer verursacht den Schaden bei Feuchtigkeits und Schimmelpilzschäden?

Aus meiner Berufserfahrung kann bei Streitigkeiten über die Schadensverursachung bei Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden das Einschalten eines Sachverständigen für Mieter und Vermieter entscheidend sein. Ein vorprozessuales Sachverständigengutachten senkt das Prozessrisiko sowohl für den Mieter als auch den Vermieter.
Ordentliche Kündigung ist zulässig, wenn der Vermieter den Wohnraum für sein Gewerbe benötigt
Die meisten Mieter gehen davon aus, dass der Vermieter dem Mieter einer Wohnung nur wegen Eigenbedarf kündigen darf. Dies trifft nicht zu. Das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses über Wohnraum im Sinne des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB reicht für eine zulässige ordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrages durch den Vermieter aus.
"Kalte Räumung" kann in der Frostperiode teuer werden
Schönheitsreparaturklausel unwirksam wegen Farbdiktat
Advent, Advent die Wohnung brennt. Welche Rechte haben Sie als Mieter oder Vermieter?
Bei einer unwirksamen Kündigung des Vermieters muss dieser dem Mieter den Schaden ersetzen
Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können, dass diese Kündigung unwirksam ist. In diesen Fällen ist er dem Mieter zum Ersatz des aus der unberechtigten Kündigung entstandenen Schadens verpflichtet. Der zu ersetzende Schaden umfasst u.a. die Rechtsanwaltskosten, Kosten für die Beschaffung von Ersatzräumen, eine etwaige Mietdifferenz oder die Kosten für den Umzug in die alte Wohnung.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter zu bestätigen, dass keine Mietschulden bestehen
Viele Vermieter verlangen von dem potentiellen Mieter die Bestätigung des alten Vermieters, dass keine Mietschulden bestehen. Für den Mieter hat dies den Nachteil, dass wenn er berechtigt die Miete z.B. wegen Schimmel in der Wohnung gemindert hatte, er keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von dem alten Vermieter erhält. Ein Teil der Vermieter weigern sich generell, dem Mieter zu bestätigen, dass keine Mietschulden bestehen.
Mietrecht Berlin: Schadensersatz bei Brand oder Wasserschaden
Wenn Wasserschaden durch Kossosion entsteht, muß der Mieter den Schaden an seinem Eigentum nicht selbst ersetzen. Der Vermieter muß den Schaden dann ersetzen, wenn die Ursache in seinem Verschulden liegt. Gebäudeversicherungen halten sich hier häufig zu Unrecht am Mieter schadlos. Hier kann ein im Mietrecht tätiger Anwalt zur Klärung beitragen und weiteren Schaden vom Mieter abwenden.
