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Die Haftpflichtversicherung muss einen Unfallschaden zügig regulieren


Immer wieder kommt es vor, dass die Versicherungen nach der vollständigen Schadensmeldung und einer eindeutigen Haftung den Schaden nicht zeitnah ersetzen. Ruft der durch den Unfall Geschädigte bei der Versicherung an, teilt diese ihm mit, dass urlaubs- und krankheitsbedingter Personalmangel zu Rückständen bei der Bearbeitung der Unfallschäden von sechs Wochen geführt habe. Der durch den Unfall Geschädigte soll sich bitte gedulden. Hierbei ignorieren die Versicherungen die gesetzliche Vorgabe zur zeitnahen Bearbeitung des Unfallschadens.