Unwirksamer Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen
Anders als gewerbliche Verkäufer können private Verkäufer im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren. Hiebei ist allerdings Vorsicht geboten, denn bei der falschen Formulierung eines Gewährleistungsauschlusses ist dieser unwirksam. Dies hat zur Folge, dass der Käufer trotz des vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses bei Fehlern den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Käufer kann Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer nicht sagt, dass er das Fahrzeug vom Zwischenhändler gekauft hat
Der der Käufer hat wegen Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht einen Schadensersatzanspruch, wenn der Verkäufer eines PKWs nicht ungefragt offenbart, das er das Fahrzeug von einem nicht im Fahrzeugbrief aufgeführten Zwischenhändler erworben hat.
