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"Kalte Räumung" kann in der Frostperiode teuer werden

Nachdem der Bundesgerichtshof die "kalte Räumung" des zahlungsunwilligen Gewerbemieters für zulässig erachtete, stellen viele Vermieter die Heizung ab, wenn die Miete nicht kommt. Es sollen durch das Abstellen der Heizung die Kosten und der Mietausfallschaden gespart werden, der bei einem langwierigen Räumungsrechtsstreit entstehen. Hierbei wird vergessen, dass ohne eine Beheizung der Räume die Heizungs- und Wasserleitungen in der Frostperiode einfrieren können.