
Sprechen Sie Unbeteiligte als Zeugen an und nehmen Sie deren Personalien auf. Tun Sie das bitte unmittelbar nach dem Unfall, denn Unbeteiligte Zeugen gehen sonst schnell wieder weiter. Räumen und sichern Sie die Unfallstelle. Machen Sie Fotos von der Unfallszene und den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. Rufen Sie die Polizei, vor allem bei erheblichem Sachschaden oder Personenschaden. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle ab. Verlassen Sie sich auf kein Schuldanerkenntnis Ihres Unfallgegners: es kann vom Unfallgegner jederzeit widerrufen werden.