Käufer kann Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer nicht sagt, dass er das Fahrzeug vom Zwischenhändler gekauft hat
Der der Käufer hat wegen Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht einen Schadensersatzanspruch, wenn der Verkäufer eines PKWs nicht ungefragt offenbart, das er das Fahrzeug von einem nicht im Fahrzeugbrief aufgeführten Zwischenhändler erworben hat.
