Autounfall: Die richtige Schadensmeldung
Informieren Sie nach Autounfall zuerst Ihre eigene Versicherung - auch dann, wenn Sie keine Schuld an dem Unfall hatten. Bei der Schadensfeststellung werden sie von KFZ-Sachverständigen der Versicherungen Ihres Unfallgegners regelmässig benachteiligt. Bei Inanspruchnahme von Mietwagen (Ersatzwagen) nach Autounfall und Reparaturservice müssen Sie mit der Versicherung Ihres Unfallgegners klären, ob Einschränkungen vorliegen oder die Kostenzusage auf Vertragswerkstätten eingeschränkt ist. Klären Sie diese Kosten mit der gegnerischen Versicherung im Zweifel ab, sonst bleiben Sie vielleicht auf den Rechnungen sitzen.
Autounfall: Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zum richtigen Verhalten am Unfallsort
Sprechen Sie Unbeteiligte als Zeugen an und nehmen Sie deren Personalien auf. Tun Sie das bitte unmittelbar nach dem Unfall, denn Unbeteiligte Zeugen gehen sonst schnell wieder weiter. Räumen und sichern Sie die Unfallstelle. Machen Sie Fotos von der Unfallszene und den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. Rufen Sie die Polizei, vor allem bei erheblichem Sachschaden oder Personenschaden. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle ab. Verlassen Sie sich auf kein Schuldanerkenntnis Ihres Unfallgegners: es kann vom Unfallgegner jederzeit widerrufen werden.
